„Die Umweltministerkonferenz hat damit die langjährige Forderung der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V. (BGRB) nach konsequenter Verwendung von Recycling-Baustoffen aufgegriffen“, lobt Wolfgang Türlings, Vorsitzender der BGRB. Türlings betont, dass güteüberwachte Recycling-Baustoffe Primärbaustoffen weder in ihren technischen Eigenschaften noch in ihrer Umweltverträglichkeit nachstehen. Zudem verkürzt die regionale Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen zu hochwertigen Recycling-Baustoffen auch die Transportwege und hilft somit auch, CO2-Emissionen einzusparen.
Gerade öffentliche Auftraggeber sollten daher verpflichtet werden, güteüberwachte Recycling-Baustoffe auch konsequent einzusetzen. „Die Initiative des Landes NRW, dessen Ministerien und kommunale Spitzenverbände gemeinsam mit der Bau- und Baustoffrecycling-Branche einen Handlungsleitfaden für Recycling-Baustoffe veröffentlicht haben, kann als Best-Practice-Beispiel gelten“, so Türlings. Darüber hinaus müssen auch angemessene Rahmenbedingungen für die Verwendung von Recycling-Baustoffen geschaffen werden. Hierzu zählen der Produktstatus sowie den Primärbaustoffen gleichgestellte Verwendungsregeln für alle güteüberwachten Ersatz-Baustoffe.
Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe lädt gemeinsam mit dem Deutschen Abbruchverband, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe zu einem Fachdialog Kreislaufwirtschaft am 17. Januar 2017 nach Berlin ein. Das Veranstaltungsprogramm ist auf der BGRB-Homepage unter www.recycling-bau.de veröffentlicht.