Das von der Kanzlei Köhler & Klett erstellte Gutachten kritisiert konkret einige Empfehlungen des Handlungsleitfadens, den der Verband Deutscher Papierfabriken in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen veröffentlicht hat.
BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Der Handlungsleitfaden ist in der Recyclingbranche mit großer Verwunderung aufgenommen worden. Unter Verweis auf vermeintlich ökologische Vergabekriterien werden tatsächlich Empfehlungen formuliert, die zu Marktbeschränkungen und Verstößen gegen das öffentlich-rechtliche Vergaberecht führen können. Im Sinne rechtskonformer Ausschreibungsbedingungen und verlässlicher Vergabeverfahren rät der BDE bei der Anwendung der Empfehlungen zu größter Vorsicht.“
Das Gutachten analysiert vielfältige vergaberechtliche Probleme, so dass der BDE davon ausgeht, dass eine unreflektierte Anwendung der Handlungsempfehlungen zu langwierigen und kostenintensiven Nachprüfungsverfahren sowie zu Anordnungen zur Wiederholung von Vergabefahren führen würde.
Bei fehlerhaften Leistungsbeschreibungen können Kommunen auch nach der Zuschlagserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Rechtsanwälte die Vorgabe maximaler Transportentfernungen. Hierdurch können sich nicht zu rechtfertigende Verstöße gegen vergaberechtliche Grund¬sätze und Beschränkungen des Marktes ergeben. „Vergabestellen, die diese Vergabeaspekte nicht berücksichtigen, laufen Gefahr, dass ihre Ausschreibungsbedingungen gerügt werden. Nicht ortsansässige Bieter dürfen bei der Vergabe nicht diskriminiert werden“, so Bruckschen weiter.