Keine Einigung bei HBCD

Im Rahmen der Umweltministerkonferenz kam es aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips zu keinem Beschluß.
Andreas Nikelski, pixelio.de

„Einige Länder verweisen darauf, dass sie mit entsprechenden Erlassen Abhilfe geschaffen haben. Allerdings sind dies meist Übergangslösungen mit Ausnahmegenehmigungen, die in vielen Fällen auch noch befristet sind. Die Alleingänge der Länder führen zu einem Flickenteppich. Daher strebt Sachsen weiter eine bundeseinheitliche Lösung an“, erklärte Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt. Sachsen hatte gemeinsam mit dem Saarland einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Die Rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hatte im Rahmen der Konferenz einen neuen Erlass für ihr Bundesland vorgestellt, der unter anderem eine Ausnahme vom Vermischungsverbot vorsieht. Man sei sich unter dem Umweltministern grundsätzlich einig, dass eine umweltschädliche Zerstörung von POP-haltigen Abfällen in Deutschland schnell wieder flächendeckend zu realistischen Preisen ermöglicht werden müsse, so die Ministerin. „Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften Immissionsschutz und Abfall werden beauftragt, sich mit der Problemstellung und Lösungen intensiv zu beschäftigen“, erklärte Höfken.

Keine Handlungsbedarf sieht Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel. In Norddeutschland gebe es ausreichende Entsorgungskapazitäten und auch in anderen Bundesländern habe sich die Lage entspannt, so Wenzel. „Eine erneute Gesetzesänderung ist daher nicht sinnvoll“, so der Minister. „Schließlich ist der Stoff bereits seit 2008 im Rahmen der REACH-Verordnung als persistent, bioakkumulativ und toxisch eingestuft worden.“

Der Bund hatte angekündigt, dass bei einer Mehrheit im Bundesrat eine schnelle Befassung im Kabinett möglich sei – das scheint aber aktuell wohl nicht notwendig zu sein.

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