Eine Novelle des Baurechts soll den Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug an die Hand geben. Das Bundeskabinett beschloss am 30. November einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll.
Für das urbane Gebiet sollen auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen werden. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen werden. In seiner Stellungnahme warnte der bvse jedoch deutlich davor, dass die Schaffung des Gebietstyps „urbanes Wohnen“ in § 6 a Baunutzungsverordnung nicht zur einer „Mogelpackung“ im Sinne einer „Abstufung“ eines Gewerbegebietes in das neu geschaffene „urbane Gebiet“ führen dürfe.
„Die geplanten Vorgaben dürfen daher keinesfalls dazu führen, dass auf gewerblichen Bauflächen Wohnnutzungen integriert werden und sobald diese Wohnungen bezogen werden, festgestellt wird, dass das umliegende Gewerbe die Wohnnutzung wesentlich beeinträchtigt und dass das Gewerbe Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen muss oder der Wohnnutzung sogar weichen muss“, betonte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Der Abriss von beispielsweise alten Güterbahnhöfen und der Bau von Wohnanlagen auf diesem Gelände sowie die Umgestaltung von Hafenanlagen in Anlagen mit „schicken Wohnen“ führt bereits heute für Betriebe der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zu Konflikten mit den angrenzenden Anwohnern, die sich im Übrigen nicht nur auf Lärmprobleme beschränken. Da Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten immer knapper wird, wird sich dieser Konflikt weiter verschärfen.
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht fehlt außerdem die Möglichkeit des passiven Schallschutzes vollständig. Nach wie vor ist vorgesehen, „altmodisch“ vor dem offenen Fenster zu messen. Die hohen Baustandards, insbesondere im Bereich des passiven Schallschutzes, ermöglichen bereits seit vielen Jahren die flexible Nutzungsmischung ohne unangemessene Lärmbelästigung für Bewohner und Nutzer. „Wir fordern, dass stattdessen eine Messung in der Wohnung vorgenommen wird“, so Rehbock.