„Unser Vorschlag ist darauf gerichtet, dass die entsprechenden EU-Regeln für Deutschland nicht zusätzlich verschärft werden. Genau das ist vor mehr als einem Jahr gegen die Warnung des Bundes und gegen die Stimme Sachsens geschehen“, so Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt. „Obwohl es von der EU nicht gefordert ist, gelten seitdem auch HBCD-haltige Styroporabfälle, wie sie tonnenweise beim Bau entstehen, als gefährlich. Das wäre nicht nötig gewesen. Lediglich die Zerstörung des HBCD durch eine Verbrennung muss sichergestellt werden“.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung gebeten werden, die entsprechenden Regeln in der AVV zu ändern. Damit würde man zur bisherigen Regelung zurückkehren. Diese sah vor, dass HBCD-haltige Abfälle zusammen mit anderen Abfällen gesammelt und diese Abfallgemische einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Dies würde den EU-Vorgaben genügen.