BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Der jetzt vorliegende Entwurf der Gewerbeabfallverordnung ist deutlich praxisnäher als die vorangehenden Beratungsvorlagen. Doch letztlich entscheidet der Vollzug in den Bundesländern über den Erfolg der Gewerbeabfallverordnung. Die vom Kabinett beschlossene Getrenntsammlungsquote von 90 Prozent bei gewerblichen Abfällen gibt der Sammlung und dem Recycling einen wichtigen Schub. Zudem honoriert sie die Leistungen unserer Mitgliedsunternehmen, die bereits ohne Quote nahezu 85 Prozent jährlich anfallender Gewerbeabfälle getrennt sammeln.“
Ebenfalls positiv bewertete der BDE-Präsident, dass sich jetzt der Bundestag mit der Verordnung befassen wird. Mit Blick auf das anstehende parlamentarische Verfahren forderte Kurth: „Die Überprüfung der Getrennthaltungsquote gehört in die Hände der Entsorgungsfachbetriebe. Nicht umsonst wurden die Anforderungen an die Zertifizierung im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung gerade noch einmal angehoben.“ Nach dem aktuellen Entwurf der Verordnung soll die Überprüfung der Getrenntsammlungsquote ausschließlich in der Hand von Sachverständigen liegen.
Zur Begründung sagte Kurth: „Die Entsorgungsfachbetriebe haben den Überblick über die anfallenden Abfälle bei den Gewerbebetrieben. Für die Überprüfung auf ein paar wenige Sachverständige zu setzen, führt zu Engpässen. Auf diese Weise würde eine effektive Kontrolle der Quoten erschwert. Außerdem käme es zu höheren Bürokratie- und Logistikkosten. Gewerbebetriebe als Abfallerzeuger könnten viel Zeit und Geld sparen, wenn alternativ die Überwachungsaufgabe zumindest auch von Entsorgungsfachbetrieben wahrgenommen werden könnte und nicht exklusiv nur von chronisch überlasteten Sachverständigen.“
Kurth wies außerdem auf Nachbesserungsbedarf bei der Dokumentation hin: „Zur praxisgerechten Vereinfachung der Dokumentation durch den Erzeuger, und dabei insbesondere zum Nachweis der Getrenntsammlungsquote, schlagen wir die Nutzung eines Deckblatts vor, auf dem alle wesentlichen Informationen zur Sammlung und Weitergabe der verschiedenen Fraktionen verzeichnet sind. Ein möglicher Vordruck hierfür könnte beispielsweise als weitere Anlage der Verordnung angefügt werden. Eine solche Dokumentation der Verwertung der getrennt erfassten Abfälle in einer Abfallübersicht des Erzeugers wäre ein sinnvolles Instrument. Der Erzeuger könnte direkt sehen, wie die Recyclingmenge bestmöglich gesteigert werden kann.“