AGVU: Verpackungsgesetz macht Schritt nach vorne

Die AGVU begrüßt die Überarbeitung des Entwurfs des Verpackungsgesetzes, der viele Verbesserungen mit sich bringt. Nun müsse aber noch der Feinschliff folgen.
Herbert Dazo, pixelio.de

Positiv sei, dass der Prozess weiter voranschreite und im kommenden Jahr mit der Verabschiedung eines Verpackungsgesetzes zu rechnen sei. Einige Inhalte, etwa die weitgehenden kommunalen Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten, seien jedoch als Ergebnis eines politischen Kompromisses zu begreifen, die die Gestaltungsmöglichkeiten der verpflichteten und somit zahlenden Wirtschaft für den Verpackungsbereich über Gebühr einschränke.

Der Gesetzentwurf beinhalte einen wichtigen Impuls für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft: Neben einer besseren Recyclingfähigkeit von Verpackungen soll in Zukunft auch der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen sowie von Sekundärrohstoffen in Bereichen, wo eine Förderung geboten ist, stimuliert werden. Die AGVU fordert, eine Förderung von Sekundärrohstoffen davon abhängig zu machen, dass ein Zielkonflikt mit den übrigen Funktionen der Verpackung, etwa der Produktschutz, sachgerecht gelöst werden.

Das BMUB erfülle eine Kernforderung der AGVU mit der nun aufgenommenen Einführung eines Stufenplans zur Erfüllung der Verwertungsziele. Die Anforderungen stellten nach wie vor enorme Herausforderungen dar; sie würden aber gleichzeitig auch Auslöser einer notwendigen Investitionswelle innerhalb der Kreislaufwirtschaft sein. Das Kriterium einer werkstofflichen Recyclingquote auf die gesamte Sammelmenge werde allerdings nur dann erreichbar sein, wenn die Abfallberatung der Kommunen gegenüber dem Bürger zur Erhöhung von Quantität und Qualität der Sammelmengen deutlich verbessert würde.

Richtigerweise würden nun auch den dualen Systemen im Gesetzentwurf neue Pflichten und Verantwortlichkeiten zukommen. Das vorgesehene Zusammenspiel von Privatwirtschaft (Informationspflicht) und Kommunen (Abfallberatung) bei Maßnahmen zum „Mitnehmen“ des Bürgers müsse in einem integrierten Ansatz erfolgen, der inhaltlich noch zu präzisieren sei. Klar sei, dass die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürften, denn die Privatwirtschaft leiste über die sogenannten kommunalen Nebenentgelte bereits heute erhebliche Beiträge zur Finanzierung der lokalen Öffentlichkeitsarbeit.

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