„In Rheinland-Pfalz hat sich der Abfallentsorgungsweg von Styropor durch die neue Rechtslage nicht verändert. Für die HBCD-haltigen Materialien stehen wie bisher die meisten Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung, weil sie – mit Ausnahme der Anlage in Pirmasens – bereits über eine entsprechende Zulassung verfügen. Außerdem können Bauabfälle mit geringen Mengen an HBCD-haltigen Dämmmaterialien als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden“, so Griese.
Zur Klarstellung habe das Umweltministerium mit einem Erlass „Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe aus Polystyrol“ die Abfallbehörden nochmals informiert. „Die berichteten Entsorgungsprobleme insbesondere für Handwerksbetriebe, dass Abfallwirtschaftsbetriebe oder private Entsorgungsunternehmen die Annahme verweigerten, haben nichts mit der aktuellen Änderung der rechtlichen Grundlage zu tun. Wir möchten den Handwerksbetrieben und Privatleuten Sicherheit geben, dass ihre styroporhaltigen Abfälle weiterhin entsorgt werden können“, erläutert Griese.
Der Erlass verdeutlicht, dass HBCD-haltige Dämmplatten nicht an der Baustelle getrennt werden müssen, da die Entsorgung in jedem Fall über thermische Verwertung erfolgen wird. Bauabfälle mit weniger als 0,5 Kubikmeter pro Tonne oder rund 25 Volumenprozent HBCD-haltigem Dämmmaterial können wie bisher als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden.