ach wie vor scheine die Politik im Bund und den Ländern nicht nachvollziehen zu können, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die privaten Recyclingunternehmen bei der Sammlung von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten massiv zugunsten kommunaler Unternehmen behinderten. Kritisiert wird, dass sich der Monitoring-Bericht auf eine Datenbasis der Studie stützt, die nach Aussage der Autoren der Studie für die bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern „nicht in der Detailtiefe auswertbar waren, welche erforderlich gewesen wäre“. Davon abgesehen sei es unzulässig, von den bloßen Zahlen der bestandskräftigen Verbote für gewerbliche Sammlungen auf die tatsächliche Dimension der Verdrängung privater Recyclingunternehmen durch Kommunalbetriebe zu schließen.
Der zweite Monitoring-Bericht blende nach Ansicht der Verbände aus, dass durch die hohen Hürden, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gewerblichen Sammler bei der Anzeige der Sammlungen errichtet habe, viele privatwirtschaftliche Sammlungsaktivitäten von Vorneherein zunichtegemacht worden seien und immer noch würden. Nur ganz wenige private Unternehmen, deren Unternehmenszweck die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten sei, hätten die finanziellen und administrativen Mittel, die Abwehr unberechtigter Verbote der Behörden bis zum Bundesverwaltungsgericht zu tragen. Viele gewerbliche Sammler hätten auf dem langen Hindernisparcours schlicht aufgegeben und seien für immer vom Markt verschwunden. In die Lücke seien Kommunalbetriebe gesprungen, die sich um Rentabilität letztendlich nicht sorgen müssten. Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass in den Bundesländern vielfach zwar keine Untersagungen ausgesprochen worden, die Sammlungen aber nur befristet oder mit Auflagen erlaubt worden seien. Mit dieser Verfahrensweise versuchten die Behörden, den Bestandsschutz von Sammlungen auszuhöhlen.
Die Verbände der privaten Recyclingwirtschaft müssten befürchten, dass diese Negativentwicklung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 noch zusätzlichen Auftrieb erhalten habe. Es sei eine eindeutig irrige und europarechtswidrige Ansicht, dass nach dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts der Anteil privater Wertstoffsammlungen (gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen) maximal 15 Prozent betragen dürfe, d.h. die restlichen 85 Prozent für kommunale Sammlungsaktivitäten reserviert seien. Selbstverständlich müssten sich kommunale Sammlungen dem Leistungsvergleich mit privatwirtschaftlichen Sammlungen stellen. Indessen sei neue Rechtsunsicherheit geschürt worden, die abermals viele gewerbliche Sammlungsaktivitäten zunichtemachen würde. Hier sollte sich der Gesetzgeber klar dazu positionieren, privatwirtschaftliches Engagement zu fördern anstatt Kommunalstrukturen mit einem Schutzzaun zu umgeben. In dem anderen Urteil vom 30. Juni 2016 habe das Bundesverwaltungsgericht immerhin deutlich herausgestellt: Gewerbliche Sammlungen sind ein bedeutungsvoller Beitrag zur Ressourceneffizienz, die innerhalb des Kanons der umweltverbessernden Maßnahmen besondere Priorität genießt.
Im Gegensatz dazu stehe nach wie vor, dass die vorgegebenen Neutralitätsanforderungen an die zuständigen Behörden in vielen Bundeländern faktisch nicht gegeben seien. Dies werde auch von der Studie „Metallschrottbranche: Mehr Wettbewerb auf dem Weg zur Recyclingwirtschaft“ von Herrn Prof. Dr. Justus Haucap ebenfalls festgestellt. Insofern sei zumindest zu begrüßen, dass im vorliegenden Monitoring-Bericht die Bundesländer aufgefordert werden, entsprechende Neuregelungen vorzunehmen. Die Recyclingverbände stellten nämlich nach wie vor fest, dass Kommunen versuchten, auch mit dem Mittel des Ordnungsrechts gewerbliche Sammler zugunsten von kommunalen Sammelaktivitäten zurückzudrängen.
Positiv werte die Recyclingbranche auch, dass der Bericht hervorhebe, dass im Vergleich der privaten Sammlungen und der Sammlungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen die Quantität der Verwertung im Ergebnis steigern, da die Menge der von ihnen sortenrein erfassten Abfälle tendenziell höher sei. Der Monitoring-Bericht stelle weiter fest, dass gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen wesentlich zur Verbesserung von Qualität und Quantität der Altmetallsammlungen beitragen. Ein ähnliches Bild ergebe sich auch für Altpapier. Dies zeige, so die Recyclingbranche, dass den privaten Sammelunternehmen eine hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt werde, die tendenziell von kommunalen Sammlungen nicht erreicht werden könne.