Die Nachfragen der DUH bei den Umweltministerien zeige, dass bestehende Defizite und ein damit einhergehender Entsorgungsnotstand oft nicht wahrgenommen würden. Das Bayerische Umweltministerium beispielsweise habe der DUH mitgeteilt, dass alle 14 bayerischen Müllverbrennungsanlagen genehmigungsrechtlich und technisch in der Lage seien, HBCD-haltige Abfälle anzunehmen und sicher zu entsorgen. Laut Angabe von Bayerischen Entsorgungsunternehmen gebe es zurzeit aber nur zwei Anlagen in Bayern, die Polystyrol-Abfälle in einem sehr begrenzten Umfang annehmen können. Ein ähnliches Bild zeichne sich auch in einigen anderen Bundesländern ab. Jedoch sähen die Länder die Verantwortung vor allem im Entsorgungs- und Verbrennungsmarkt.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Länder aus der Verantwortung ziehen. Der Markt alleine wird es nicht richten. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass die mit dem giftigen Flammschutzmittel HBCD behandelten Dämmplatten so entsorgt werden, dass kein Schaden für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen entsteht“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH fordert die zuständigen Landesministerien auf, Listen mit Verbrennungsanlagen zu veröffentlichen, die über eine Sondergenehmigung für die Behandlung des Polystorol-Abfalls verfügen. Zudem sollten die Länder die praktische Umsetzung der Regelung sicherstellen und damit sofortige und rechtssichere Lösungen für fach- und umweltgerechte Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffen finden.
„Das Entsorgungsproblem kann dazu führen, dass Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden ins Stocken geraten. Dies gefährdet letztendlich auch unsere Klimaschutzziele“, so Müller-Kraenner.
Laut Angaben der Bundesregierung sind zwischen 1960 und 2012 etwa 340 Millionen Kubikmeter Polystyrol (EPS und XPS) mit Verwendung von ca. 60 Kilotonnen HBCD verbaut worden. Jährlich fallen in Deutschland etwa 42.000 Tonnen HBCD-haltige Polystyrolabfälle an.