BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Erfreulicherweise sehen wir nach den intensiven Protesten der letzten Zeit viel Bewegung bei den Bundesländern. Viele Landesregierungen machen sich daran, Lösungen zu entwickeln.“
Dennoch mahnte Kurth eine bundesweit einheitliche Regelung an: „Wir begrüßen es, dass die Länder tätig werden. Allerdings sollte daraus auf keinen Fall ein gesetzgeberischer Flickenteppich entstehen. 16 unterschiedliche Einzelregelungen würden einen erheblichen Bürokratie- und Logistikaufwand bedeuten. Am besten wäre es, HBCD-haltige Abfälle weiterhin als nicht gefährlich einzustufen, so wie es auch Österreich macht. Deshalb sollten die Bundesländer dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums folgen und im Bundesrat eine Entschließung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung verabschieden. Immerhin hatten schon in der ursprünglichen Abstimmung mit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen vier Bundesländer ihre Zustimmung verweigert. Dies könnte ein wertvoller Impuls für die ganze Kammer sein.“