Kapazitätsengpässe würden dazu führen, dass kleine und mittelständische Entsorgungsunternehmen den Müllverbrennungsanlagen keine oder nur noch geringe Abfallmengen anliefern dürften. Nun komme auch noch ein neues Problem hinzu: Polystyrolmaterialien, die mit dem Flammschutzhemmer HBCD behandelt sind, werden ab dem 30. September als gefährlicher Abfall eingestuft. Bei Sanierungen von Dächern im Bau- und Abbruchbereich fallen flaumgeschützte Styropordämmungen in ganz unterschiedlicher Form an, nämlich als Monochargen, vermischt mit Trägerschichten, verprasst oder als gebrochene Materialien. Das hat zur Folge, dass dieses Styropor dann nur noch in Anlagen verbrannt werden darf, die auch für gefährliche Abfälle zugelassen sind.
Laut bvse sind die Folgen dieser Situation gravierend. Deutschland steuere hier auf einen Entsorgungsnotstand zu. Grund hierfür sei nicht nur die neue Einstufung der Polystyrolabfälle, sondern auch der Import von Abfällen aus Großbritannien und anderen europäischen Ländern. Diese Abfälle verstopften die Entsorgungskanäle für gewerbliche Abfälle, die in Deutschland entsorgt werden müssten.
In einem Schreiben an die Abteilungsleiter der Umweltministerien der Bundesländer erläuterte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock die schwierige Situation, die schon jetzt durch die Einstufung von HBCD-haltigen Polystyrolmaterialien zu gefährlichen Abfällen eingetreten ist.
Die LAGA habe das Thema inzwischen zwar beraten, sich aber nicht auf ein abgestimmtes Verfahren einigen können. „Es ist für uns unerklärlich, warum viele Bundesländer die mehr als angespannte Situation zum Nachteil des Handwerks in Gewerbe und Industrie weiter negieren. Wir stellen jedoch fest, dass der prognostizierte Engpass bei der Entsorgung von flaumgeschützten Styropordämmplatten bereits jetzt eingetreten ist“, kritisierte Rehbock.
Nach Auffassung des bvse müsse kurzfristig sichergestellt werden, dass auch nach dem 30. September die gewohnten Entsorgungswege weiter genutzt werden können. Darüber hinaus sollten die Betreiber der Verbrennungsanlagen aufgefordert werden, ihren Beitrag an der Entsorgungssicherheit dieser Abfälle zu leisten, indem sie sich die entsprechenden Schlüssel genehmigen lassen und auch bereit sind, diese entsprechenden Abfälle tatsächlich anzunehmen. „Nachdem ohne Not ein Stoffstrom von einem ungefährlichen Abfall zu einem gefährlichen Abfall umdefiniert wurde, sind jetzt die Bundesländer in der Verantwortung, eine funktionierende Entsorgung von HBCD-Styropordämmungen auf allen Ebene zu gewährleisten“, erklärt Rehbock.