Der ASA-Vorsitzende Thomas Grundmann bezeichnet den Gesetzentwurf als Novelle der Verpackungsverordnung, der durch den Gesetzescharakter eine besser Aussenwirkung verliehen werden solle. Der stellvertretende Vorsitzende Andreas Nieweler erklärte, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form ungeeignet für eine effiziente Ressourcen- und Wertstoffwirtschaft sei. Er forderte, das Gesetz zu verwerfen und ein neues Wertstoffgesetz zu formulieren, das eine kommunale Organisationsverantwortung gewährleistet. Grundmann erklärte: „Der Entwurf ist ein Offenbarungseid des Bundes, voll von Schaufensterregelungen, die an der Zukunft der Verpackungs- und Wertstoffwirtschaft vorbeigehen.“
Nieweler befürchtet, dass die „in der praktischen Ausprägung nachteilige Duale Systematik“ durch das Gesetz weiter verfestigt würde und so „wirkliche Fortschritte in der Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen über Jahre hinaus blockiert würden“.
Zwei Forderungen sind aus Sicht der ASA essentiell: Um eine „einseitige Positionierung wirtschaftlicher Interessen“ zu verhindern und gleichzeitig die kommunalen Interessen auf Dauer zu wahren, soll die zentrale Stelle in öffentlicher Hand errichtet werden. Zudem müsse der Herausgabeanspruch der dualen Systeme für PPK-Verpackungen vollständig ausgeschlossen werden.