BDE-Präsident Peter Kurth erklärte: „Die Erhöhung der gesetzlich geregelten Mindesquoten für die stoffliche Verwertung ist überfällig und wird von allen Akteuren seit langem angemahnt. Um diese Quoten zu erreichen, müssen die verschiedenen Aktivitäten – Aufklärung der Bevölkerung, Konzeption und Durchführung der Sammlung, Sortierung und stoffliche Verwertung – bestmöglich ineinandergreifen. Es ist daher unverständlich, und bei einer bloßen Neuregelung der Verpackungsentsorgung auch inakzeptabel, wenn nun die private Entsorgungswirtschaft wichtige Stellschrauben verlieren soll, aber am Ende in der Verantwortung steht, die höheren Quoten auch tatsächlich zu realisieren.“
Der BDE begrüßt auch die Umsetzung der zentralen Stelle, da die Schwächen des Vollzugs in den letzten Jahren immer wieder deutlich geworden seien. Allerdings müsse ein praxisnaher und neutraler Vollzug alle Akteure der Wertschöpfungskette einbeziehen. Vor allem solle die Kontrolle der Mengenmeldungen nicht den Inverkehrbringern alleine überlassen werden.