BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson bringt in der Stellungnahme die Erleichterung zum Ausdruck, dass die gewerbliche Schrottsammlung nicht noch weitere Nachteile erleiden müsse. Bei dem ursprünglich geplanten Wertstoffgesetz wäre es zu einer Verlagerung des Stoffsstroms zu Ungunsten der gewerblichen Sammlung gekommen, ohne dass sich die Menge nennenswert gesteigert hätte. Insgesamt fühlt sich die BDSV in der Auffassung bestätigt, dass ein Wertstoffgesetz im Bezug auf Metallschrott überflüssig sei.
Bedenken äußert Cosson allerdings zu den Regelungen über die freiwillige Einführung einer gemeinsamen Wertstofftonne. Hier müsse klargestellt werden, das dies keine einseitige Entscheidung der Kommunen sein dürfe, da dies sonst das „Wertstoffgesetz durch die Hintertür“ sei. Zudem erläuterte Cosson, dass durch die Einführung einer Wertstofftonne nicht mit nennenwert größeren Metallmengen zu rechnen sei. Daher forderte er, dass vor einer entsprechenden Einführung der zu erwartende Recycling-Zugewinn und die dafür notwendigen Aufwendungen vorab eruiert werden müssten.