In dem Schreiben an den Berliner Bau- und Umweltsenator und die Brandenburger Minister für Umwelt und Infrastruktur haben die Verbände darauf hingewiesen, dass nach der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung ab dem 30. September Dämmstoffe mit mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclododecan (HBCD) als gefährliche Abfälle AVV 170603* einzustufen und zu entsorgen sind. Bis 2014 seien Polystyrol-Dämmstoffe in Deutschland in der Regel mit HBCD als Flammschutzmittel versehen worden, das den Grenzwert überschreite.
Der einzige Entsorgungsweg sei derzeit die Verbrennung. Dies setzte allerdings voraus, das die Anlagen für die Annahme von gefährlichen Abfällen AVV 170603* genehmigt sind. Zudem dürfe der Abfall nicht mehr vermischt mit anderen, nicht gefährlichen Abfällen angeliefert werden.
Laut dem Schreiben sind in der Region derzeit keine entsprechenden Anlage vorhanden. Daher appellieren die Verbände an die zuständigen Landesregierungen, ein zunächst sechsmonatiges Moratorium zu erlassen, in dem die bisherige Entsorgungspraxis weiter zulässig sein solle. Zudem solle man gegenüber dem Bund auf eine praktische Lösung drängen. Dies sei vor allem deshalb notwendig, da offenbar vergleichbare Probleme auch in anderen Regionen bestünden.