BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „In der Verordnungsbegründung zur Einführung des elektronischen Begleitscheinverfahrens hieß es noch, dass den Unternehmen keine Mehrkosten entstehen würden, sogar von Kostensenkungen war die Rede. Doch die Realität sieht völlig anders aus: Die Unternehmen mussten Hard- und Software anschaffen, eine Umstellung der Abrechnungssysteme vornehmen und das Personal im Unternehmen und bei den Kunden schulen.“
Auch die unterschiedlichen Ausgestaltungen entsprechender Regelungen in den Bundesländern seien ein Problem, so Kurth weiter. „Anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wird nach dem niedersächsischen Entwurf nicht unterschieden, ob die Abfälle in dem Bundesland selbst oder außerhalb entsorgt werden. Dass die Gebühren in den einzelnen Ländern unterschiedlich erhoben werden, sorgt für erhöhten Aufwand bei den Entsorgern, denn die Unternehmen bieten ihre Leistungen über die Grenzen der Bundesländer hinweg an. Es kann sogar so weit kommen, dass mit demselben Kunden unterschiedliche Gebührenvorgaben verrechnet werden müssen“, sagte Kurth.