Ende April letzten Jahres hatte die Kommission die Untersuchung zu chinesischen Bewehrungsstahlprodukten eingeleitet, nachdem bei ihr eine Beschwerde europäischer Unternehmen eingegangen war. Die Kommission hatte daraufhin bis zum 29. Januar 2016 dauernde vorläufige Strafzölle verhängt. Die endgültigen Strafzölle reichen nun von 18,4 bis 22,5 Prozent und gelten für fünf Jahre.
Ermüdungsfester Bewehrungsstahl wird in der Baubranche insbesondere in Großbritannien und Irland zur Stabilisierung von Beton eingesetzt und wird in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten hergestellt. Die Strafmaßnahme ist Teil laufender Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen bei ähnlichen Produktimporten aus China. Aus den Unterlagen der europäischen Stahlhersteller geht hervor, dass die Menge und die Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware sich unter anderem auf die Verkaufsmengen, die in Rechnung gestellten Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse sowie die Finanz- und Beschäftigungssituation in diesem Wirtschaftszweig in der EU sehr nachteilig beeinflusst haben.