Es seien „keine ambitionierten Erfassungs- und Verwertungsquoten für eine anspruchsvolle Ressourcen- und Wertstoffwirtschaft vorgesehen“, so Gaßner.
Zudem wirft er dem BMUB vor, einem bloßen Postulat ‚privat vor Staat‘ zu folgen.“ und erneuert die Kritik an den dualen Systemen, die „weder ökologisch ausgerichtet noch gerne gesehene und potente Auftraggeber“ seien.
Bezüglich der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten sieht Gaßner durch den Paragraphen 22 Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, da die Systembetreiber jederzeit die Erforderlichkeit der örE-Vorgaben anzweifeln könnten. Auch der Ausgestaltung des Entgeltanspruchs fehle es nach Gaßners Ansicht an Eindeutigkeit.