„Der vom BMUB vorgelegte Arbeitsentwurf stellt eine Sammlung einzelner, untereinander nicht abgestimmter Verordnungsvorhaben dar“, kritisiert Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB). „Für eine konsequente Kreislaufwirtschaft Bau bedarf es einer ausgewogenen, durchgängigen und in sich konsistenten Regelung für die Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle“, bekräftigt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Mit den vom BMUB im Rahmen der Beiratssitzung zum Planspiel im Mai angekündigten Nachbesserungen würden die grundsätzlichen Mängel der Mantelverordnung nicht behoben. So fehle nach wie vor ein durchgängiges Regelwerk, das die Verantwortung des Bauherrn für Schadstoffuntersuchungen im Vorfeld der Baumaßnahmen sowie eine Planung der Abfallverwertung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft regelt. Die weiterhin fehlende Harmonisierung von Ersatzbaustoffverordnung und Deponieverordnung sei für die Bau- und Recyclingbranche nicht hinnehmbar. Die vom BMUB angekündigte Verschiebung der Novellierung der Grundwasserverordnung stelle zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen der übrigen Teile der Mantelverordnung in Frage. Auch eine derzeit diskutierte Herauslösung der Ersatzbaustoffverordnung wäre kontraproduktiv, da damit die Chance auf eine Harmonisierung der einzelnen Verordnungen auf lange Sicht vergeben würde.
Aus diesen Gründen fordern ZDB und BGRB einen grundlegenden Neustart der Mantelverordnung. „Die Mantelverordnung muss praktikabler und weiter entbürokratisiert werden“, so Türlings, „denn schließlich kommt es auf die Akzeptanz und tatsächliche Verwendung von Recycling-Baustoffen und nicht auf deren theoretische Verwertungsmöglichkeiten an.“
„Gerade weil die Mantelverordnung über den mit jährlich 200 Millionen Tonnen Aufkommen größten Abfallstrom entscheidet, muss bei der Neufassung der Mantelverordnung Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen“, fordert Pakleppa.