„Der Wunsch der Bauwirtschaft war vor der Verordnung: ein Abfallende für alle Recycling-Baustoffe, mehr Rechtssicherheit, Gleichstellung mit Primärbaustoffen und Vereinfachung der Aufbereitung/Verwendung von Recycling-Baustoffen“, begann Ewald Hehenberger, MBA, Firma Held & Francke Baugesellschaft m.b.H., sein Referat. Dennoch betont der Vertreter der Bauwirtschaft, dass zumindest ein Teil der Recycling-Baustoffe nun ein Abfallende aufweist. Dennoch wären rund 111 Seiten neue Anforderungen (Verordnung, Erläuterungen, Normen) auch ein massiver Kostenfaktor in der Umsetzung. Alleine die Dokumentation für die Eingangsleitung erfordere vier Dokumente mit mindestens acht Seiten, in der Regel mehr. Aus ursprünglich 8 Prüfparametern für den Nachweis der Umweltverträglichkeit sind nun 23 bis über 40 Parameter erforderlich. Spürbare Auswirkungen sind derzeit größere Transportstrecken und damit höhere Kosten, steigende Annahmekosten im Recycling- und Deponiebereich, die Attraktivität von Recycling-Baustoffen sinkt; weiters gäbe es nun zu lange Vorlaufzeiten. Somit sind Recycling-Baustoffe nicht mehr konkurrenzfähig mit Primärbaustoffen, schließt der Bauvertreter.
Verstärkt wurden die Aussagen von Fr. Holy: Das neue System bringt viele Unsicherheiten – höhere Analysekosten, hoher Dokumentationsaufwand, notwendige Personalschulung und die immer geringere Risikobereitschaft der Recycling-Wirtschaft verringern die Recycling-Quote extrem.
Als Auftraggebervertreter wurde seitens der Landesstraßenabteilung des Landes Steiermark durch Franz Nöhrer klargestellt: „Die Recyclingquote ist leider bei uns stark gesunken“. Die RVS 08.15.02 war bislang ein hervorragendes Werkzeug für die Anwendung von Recycling-Baustoffen für ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat. Nunmehr werden nur mehr Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A verwendet, wobei der Personalbedarf für Dokumentation und Aufzeichnung gestiegen ist. Die Verordnung koste jährlich dem Land Steiermark 4 Mio. €.
Aus Sicht einer großen Stadt hält Senatsrat Peter Lux fest: „Selbst bei einer kleinen Aufgrabung von 200 m Standard-Wasserleitungskünette erreichen wir die Tonnengrenze von 100 t. Rund 10.000 Mal wird in Wien aufgegraben – die Anforderungen an die Tiefbauabteilungen sind groß“. In der Praxis wird damit der Novellierungsbedarf auch aus Sicht einer Stadt dringend benötigt.