Thomas Kasper, PORR Umwelttechnik GmbH und Vorstandsmitglied des BRV, stellt die neue normative Anforderung der ÖNORM B 3140 vor, die eine Zusammenfassung der bautechnischen Anforderungen auf Basis der europäischen Normung darstellt. „Nach 3 Entwürfen wird diese technische Grundlage mit 1. Mai erscheinen – zusammen mit den normativen Rückbauanforderung der ÖNORM B 3151 und der Recycling-Baustoffverordnung hat der BRV die Richtlinie für Recycling-Baustoffe mit Stand Jänner aktualisiert“, so Kasper. Die Norm regelt Recycling-Baustoffe, die vorher als Baustoff in Bauwerken eingesetzt waren, hinsichtlich der ungebundenen, der gebundenen Anwendung und der Verwendung im Beton. Dabei werden die neuen Anforderungen der Recycling-Baustoffverordnung beachtet, diese drücken sich beispielsweise auch bei der Bezeichnung der Baustoffe aus. Vergleichbar mit der bisherigen Regelung ist die Kurzbezeichnung (RA, RB, RM, RHM, RG, …) und die bautechnische Güteklasse (S bis IV). Die Umweltverträglichkeit wird mit den Bezeichnungen der Verordnung angegeben, i.a. daher mit U-A, U-B, U-E usw. Zusätzlich ist bei der ungebundenen Anwendung nunmehr auch die U-Klasse laut RVS (Richtlinien und Vorschriften des Straßenwesens), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV), anzuführen. Beispiel: RB II 0/32, U6, U-A, also ein Recycling-Betongranulat der Güteklasse II mit bester Umweltqualität, das aufgrund eines vorzeitigen Abfallendes ohne Anwendungsbeschränkung im gesamten Bundesgebiet verwendet werden darf.
Seitens des Baustoff-Recycling Verbandes ist die Qualitätssicherung mittels des Gütezeichens für Recycling-Baustoffe dokumentierbar. Dieses Gütezeichen gibt es seit 26 Jahren – ohne Unterbrechung wird der Güteschutz auch 2016 dringend benötigt. Die Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 9. Auflage, gibt dafür die Basis. „Mit April haben wir soeben die aktuelle Liste der gütegeschützten Recycling-Baustoffe neu aufgelegt – diese dokumentiert die Produktion im Sinne der notwendigen Vorgaben, wobei eine neutrale Beurteilung durch einen Externen, nämlich den Güteschutzverband Recycling-Baustoffe, erfolgt“, so Martin Car, Geschäftsführer des BRV.