Christine Hochholdinger, Leiterin der technischen Abteilung der Abfallsektion des BMLFUW, stellt die Kernpunkte der neuen Recycling-Baustoffverordnung vor. „Eine Novellierung der Verordnung steht bevor, die Notifikation bei der EU ist eingeleitet“, kündigt Hochholdinger an. Zentrale Inhalte der Novelle sind die Anhebung der Kleinmengengrenze, die Rücknahme der Einsatzbeschränkung in Bezug auf die HGW100 – Regelung, die Verschlankung der Grenzwertanforderung und auch die Nachjustierung (Anhebung) einzelner Grenzwerte.
Hochholdinger betont die Notwendigkeit der Verordnung insgesamt, schon alleine aus der starken Konkurrenz der günstigen Primärrohstoffe. Zudem gebe es ein Überangebot gewisser Recycling-Baustoffe und fehlende Verwertungsmöglichkeiten. Durch die nun geforderte Schadstofferkundung von Gebäuden vor Abbruch wird eine Verbesserung der Umweltqualität gefordert. Schad- und Störstoffe sind vor dem Abbruch bzw. der Sanierung im Rahmen des Rückbaus zu entfernen. Darüber hinaus ist eine konkrete Trennpflicht der Hauptbestandteile gefordert. Das Thema verwertungsorientierter Rückbau ist zentraler Inhalt der Verordnung, der auch vom Bauherrn zu verantworten und zu dokumentieren ist. Seitens des BRV wird das Thema stark unterstützt, eine Liste der rückbaukundigen Personen wird auf der Homepage www.brv.at schon seit dem Vorjahr angeboten.
Zur Novelle stellt Hochholdinger fest, dass es für Linienbauwerke Erleichterungen geben soll, auch die Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung bei der Eingangskontrolle soll entfallen. Die Weitergabe der Rückbau-Dokumentation ist nur im Falle von Recycling notwendig. Die Mengenschwelle von 100 Tonnen werde angehoben werden, derzeit stehen 750t zur Diskussion. Auch die Regelung für Einkehrsplitt wird gestrichen. Hinsichtlich der HGW100-Forderung wird nun Abstand genommen werden – die Einsatzbereiche werden erweitert. Auch die Verwertung auf der Baustelle direkt soll erleichtert werden. Insgesamt soll der Parameterumfang, wie seitens des BRV von Anfang an gefordert, eingeschränkt und die Grenzwerte angepasst werden. Dabei werden auch geogen erhöhte Werte berücksichtigt – die Forderung der Einhaltung der Grenzwerte der Inertabfalldeponie wird gestrichen werden. Aber alles geht nicht so schnell – nach der politischen Abstimmung wird es eine verkürzte Begutachtung geben, danach könnte die Novelle mit 1. Juli in Kraft treten.