Die Palette der Kritikpunkte reicht von Schwellenwerten im Steuerrecht über aufwendige Informationspflichten bis hin zu unnötig komplexen Umweltschutzverordnungen.
Die Regulierungsdichte hat nach Auffassung der DIHK unter der Großen Koalition zuletzt wieder signifikant zugenommen. Im Windschatten von Mindestlohn oder Frauenquote sind neue, aufwendige Aufzeichnungs- und Nachweispflichten entstanden. Auch im Bereich Umwelt und Energie gibt es viel neuen Bürokratieaufwand – sei es bei der Energiesparverordnung, der Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz oder beim sogenannten Energieaudit.
In der betrieblichen Praxis sei von einem Bürokratieabbau wenig zu spüren. Das Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 hätte lediglich zu einer Entlastung von weniger als zwei Prozent der Bürokratiekosten, die bei 41 Milliarden Euro liegen, geführt.
Die Regelung der Bundesregierung zur Vermeidung von bürokratischer Zusatzbelastung („One in, one out“) würde zudem von der Politik nur halbherzig umgesetzt: Viele aktuelle Gesetzesentwürfe zeigten, dass die Regelung umgangen würde. So seien„One in, one out“-Ausnahmen zum Beispiel explizit vorgesehen für Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie für die Umsetzung von EU-Recht. Solche Ausnahmen dürften aber nicht zur Regel werden. Sonst kommt die Bürokratieentlastung zu spät oder gar nicht.
Der Bürokratie-Radar kann auf der Internetseite der DIHK heruntergeladen werden.