Gleichzeitig empfiehlt der BDE, vor abschließender Befassung durch die Technische Arbeitsgruppe, einen zweiten Entwurf des BREF-Dokumentes zu erarbeiten. Hintergrund sind Befürchtungen, wonach die Auswertung der erhobenen Messdaten und die Ableitung von Grenzwerten daraus nicht transparent nachvollzogen werden können.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Abfallbehandlungsanlagen sind keine Produktionsanlagen, die mit definierten Einsatzstoffen und Rezepturen arbeiten. Sie arbeiten mit ständig wechselndem Eingangsmaterial aus unterschiedlicher Herkunft. Schwankungen und Unsicherheiten von Messwerten sind deshalb bei der Festlegung der Emissionslevels zu berücksichtigen.“
Bei den Messwerten gebe es mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen sind sie nicht zwingend miteinander vergleichbar, wenn unterschiedliche Messmethoden genutzt werden. Zum Teil, so Kurth, fehle es auch an einem europaweit einheitlichen Standard. Zum anderen müsse differenziert werden, ob es sich um Einzelmessungen oder beispielsweise um Monats- oder Jahresmittelwerte handelt. Diese könnten nicht in einen Topf geworfen und einheitlich bewertet werden. Die im Entwurf festgelegten Emissionslevels orientieren sich derzeit an der unteren Grenze der gemeldeten Betriebsdaten. Auch für nach dem Stand der Technik betriebene Anlagen werde es unter diesen Bedingungen teilweise schwierig, die Vorgaben einzuhalten, so Kurth.
Unter den Experten, auch im Konsens mit der Europäischen Entsorgerföderation FEAD und dem Umweltbundesamt, besteht die einhellige Meinung, dass es einer weiteren Diskussion des Berichtes bedarf. Dazu sollte zumindest ein Workshop stattfinden, bei dem die Messdatenerhebung besprochen sowie die Auswertung und Grenzwertableitung transparent dargestellt und nachvollzogen werden kann. Zu diesem Workshop sollte es weiterhin möglich sein, Messwerte solcher Anlagen zu ergänzen, die bislang noch nicht ausreichend repräsentativ vertreten sind.
Kurth: „Wir empfehlen dem Sevilla-Büro mit Nachdruck, einen zweiten und überarbeiteten Entwurf des BREF-Dokumentes vorzulegen und den Experten die Möglichkeit einzuräumen, diesen erneut zu prüfen und zu kommentieren.“