Die Gutachter verweisen in diesem Kontext auf eine vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie durchgeführte Marktstrukturanalyse der Restmüllerfassung in Deutschland, welche zeigt, dass der Marktanteil kommunaler Entsorger im Restmüllbereich mittlerweile auf etwa 60 % angewachsen ist. Da die zukünftige Wertstoffsammlung bisher über das präferierte Tonnen-Prinzip angedacht ist, geben die Ergebnisse der Restmüllanalyse einen Hinweis darauf, wie die wettbewerbliche Struktur einer Wertstoffsammlung in kommunaler Hand möglicherweise aussehen könnte. Deshalb betont Haucap in diesem Zusammenhang: „Die bereits bestehenden wettbewerblichen Missstände in der Abfallwirtschaft werden durch ein kommunal geprägtes Wertstoffgesetz verschärft. Der Gesetzgeber sollte daher auf mehr Wettbewerb in der Wertstoffsammlung setzen.“
Somit stellt sich vor allem im Bereich der Metallschrottsammlung und -verwertung die Frage, weshalb ein bisher funktionierendes marktwirtschaftliches System ohne Hinweise auf ein Marktversagen aufgegeben, umstrukturiert und in eine einheitliche Wertstoffsammlung gezwängt werden soll.
Die Gutachter empfehlen daher eindringlich, mehr wettbewerbliche Elemente in das Wertstoffgesetz einfließen zu lassen, die im KrWG angelegten Diskriminierungstatbestände aufzuheben und zumindest bei der Metallschrottsammlung den Haushalten und gewerblichen Betrieben mehr und flexiblere Möglichkeiten zur Entsorgung anzubieten. Denn diese strukturellen Defizite wirken sich zusammen mit der Organisation der Wertstoffsammlung durch die Kommunen negativ auf den Wettbewerb aus. Damit verbunden sollte eine Aufhebung der Andienungspflicht für Metalle im Bereich der einheitlichen Wertstofferfassung realisiert werden.