„Es ist dem Bürger nicht länger zu vermitteln, weshalb der leere Joghurtbecher in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne gehört – der alte Blumentopf aus dem gleichen Material jedoch nicht“, äußert sich VBS-Präsident Otto Heinz zum Grundgedanken des Eckpunktepapiers für ein Wertstoffgesetz, nach dem Verkaufsverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen in Zukunft gemeinsam zu erfassen wären.
Grundsätzlich betrachtet der VBS den Gesetzesvorstoß positiv, kritisieren allerdings die Absicht der Kommunen, die Verstaatlichung der privatwirtschaftlich organisierten Wertstoffsammlung in diesem Gesetz verankern wollen. „Dass die Umsetzung dieses zielführenden Grundgedankens nun instrumentalisiert wird, um – quasi nebenbei – funktionierende private Strukturen zu verstaatlichen, verstößt nicht nur gegen die Regeln der Sozialen Markt-wirtschaft, sondern entbehrt auch jeder ökonomischen Vernunft“, so der VBS-Präsident.
In einem Gespräch des VBS mit den Wirtschafts- und Umweltpolitikern der CSU-Landesgruppe in Berlin wurde zumindest deutlich, dass durch den Verstaatlichungsvor-stoß des Bundesrates die Wahrscheinlichkeit sicher nicht gestiegen ist, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Wertstoffgesetz verabschiedet werden wird.
Neben den Spitzenverbänden der Entsorgungswirtschaft, des Handels und der Industrie ist auch die mittelständisch geprägte private Entsorgungswirtschaft in Bayern davon überzeugt, dass der Verstaatlichungsvorschlag der Länder zu mehr Bürokratie, weniger Wettbewerb, steigenden Kosten für die Bürger sowie zu schlechteren ökologischen Ergebnissen führen wird. Schließlich betreibt die private Entsorgungswirtschaft ca. 90 Prozent der Sortier- und Aufbereitungsanlagen in Deutschland, während sich fast alle Müllverbrennungsanlagen in kommunalem Eigentum befinden.
Der VBS setzt sich dafür ein, dass auf allen Stufen der Entsorgungskette marktwirtschaftliche Prinzipien gelten. VBS-Präsident Otto Heinz: „Alle Marktteilnehmer müssen sich dem Wettbewerb stellen, das gilt auch für kommunale Entsorgungsunternehmen.“