Der Beschluss der Bundesregierung soll das Vergaberecht modernisieren und die Möglichkeit schaffen, ökologische Aspekte als Zuschlagskriterien einzubeziehen. Aus Sicht des BDE nimmt die jetzt vorgenommene Vergaberechtsmodernisierung den Kommunen bei ihrer Argumentation, das Vergaberecht im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit oder Inhousevergabe zum Wohle der Umwelt umgehen zu müssen, den Wind aus den Segeln. Vielmehr könne der öffentliche Auftraggeber die ihm wichtigen ökologischen Standards jetzt im Ausschreibungsverfahren genau definieren.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die private Entsorgungswirtschaft sieht sich für die Erfüllung ökologischer Vorgaben und Anforderungen bestens gerüstet. Umweltaspekte sind für den öffentlichen Auftraggeber nun definitiv kein Grund mehr, das Vergaberecht zu umgehen und die Aufgabe selber oder zusammen mit der Nachbarkommune zu erledigen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass nicht das billigste, sondern das in der Gesamtbewertung beste Angebot berücksichtigt werden sollte.“
Wie ökologische Vergabekriterien erfolgreich in eine Ausschreibung einfließen können, zeigt das Beispiel Nordfriesland. Die hier u. a. in der Hausmüllentsorgung tätigen privaten Entsorger hatten nicht nur das günstigste Angebot abgegeben, sondern erfüllten ebenfalls die Vorgabe, nur Fahrzeuge der damals besten Abgasnorm Euro 5 einzusetzen. Eine Vorgabe, die so sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll ist.
Insgesamt sieht der BDE bei der Novellierung der Vergabeverordnung jedoch noch Handlungsbedarf. Bereits bei einer Anhörung zu dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Referentenentwurf hatte der BDE unter anderem die vorgeschlagenen Regelungen zur Schätzung des Auftragswertes und zur Leistungsbeschreibung angemahnt.
Peter Kurth: „Die von unserem Verband kritisierten Passagen des Referentenentwurfs wurden durch den Kabinettsbeschluss zum Teil zwar noch einmal verändert, ohne jedoch in der Sache signifikante Verbesserungen zugunsten eines fairen Wettbewerbs zu bewirken. Der BDE wird daher mit seinen Forderungen nochmals an die Entscheidungsträger von Bundesrat und Bundestag herantreten.“
Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen.