Zentrale Kritikpunkte des BDE sind die widersprüchliche Gestaltung der Recyclingvorgaben, die erhebliche Ausweitung der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in die privatwirtschaftliche Erfassungslogistik sowie die ungeeignete Konstruktion der Systemkontrolle und -überwachung. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der BDE hat sich immer für ambitionierte ökologische Vorgaben, für quantitativ und qualitativ hochwertiges Recycling eingesetzt. Die technischen Möglichkeiten zur Herstellung marktfähiger Qualitäten müssen dabei voll ausgenutzt werden. Die im Arbeitsentwurf enthaltenen Recyclingquoten laufen allerdings Gefahr, die Qualität und damit die Vermarktbarkeit der produzierten Rezyklate zugunsten einer Ausweitung der stofflich verwerteten Menge zu verschlechtern.“
Die BDSV hält das Gesetz grundsätzlich für nicht erforderlich. Insbesondere die Sammlungen von Schrott aus privaten Haushalten seien bei den gewerblichen Sammlungen gut aufgehoben. Eine Steigerung der Quoten für das Metallrecycling sei durch hierfür haushaltsnah aufzustellende Sammelbehältnisse nicht zu erwarten. Die Metallabfälle würden durch die gewerblichen Sammlungen durchweg einem hochwertigen Recycling zugeführt.
BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson betont: „Im Falle einer Verabschiedung eines WertstoffG fordern wir ein privatrechtliches Modell. Entscheidend hierbei ist, dass es seit jeher keine Überlassungspflichten gegenüber den Systemen gibt und dies im jetzigen Arbeitsentwurf beibehalten wird. Sinnvoll ist es aus unserer Sicht, an geeigneter Stelle des WertstoffG zu regeln, was mit Metallabfällen über fünf Kilogramm geschehen soll. Abfälle in die kommunalen Sperrmüllsammlungen zu geben, greift aus unserer Sicht zu kurz. Gerade für schwerere Metallabfälle sind die vielfältigen und verbraucherfreundlichen Formen der gewerblichen Sammlungen (Hol- und Bringsystem) prädestiniert.“
Auch der VKU ist mit dem Arbeitsentwurf unzufrieden. VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Wir lehnen den Entwurf in seiner jetzigen Form ab. Die Kommunen sollen aus der Wertstoffentsorgung verdrängt werden und ausgerechnet den dualen Systembetreibern, die sich bisher wenig um die Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft gekümmert haben, werden umfangreiche Verantwortlichkeiten übertragen.“
Der Entwurf bleibe sogar noch hinter dem vom BMUB im Sommer 2015 veröffentlichten Eckpunktepapier zurück, in dem den Kommunen zugesagt wurde, dass ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Sammlung gestärkt werden sollen, so der VKU. „Das Bundesumweltministerium verschafft den Systembetreibern mit dem Arbeitsentwurf ungerechtfertigt die alleinige Zuständigkeit für die Wertstoffentsorgung. Magere Recyclingquoten sollen nun auch noch belohnt werden“, so Hasenkamp.
Auch Gemini, die Initiative zur Abschaffung der Dualen Systeme, übt heftige Kritik am Entwurf. Völlig unzureichend seien die Erfassungsquote von 25 kg/Einwohner pro Jahr, die in der Praxis längst erreicht ist, und die wenig ambitionierte Recyclingquote von 50% der erfassten Menge. Die Herausforderung, Vorgaben für ökologische Anreize bei den Lizenzentgelten zu machen, sei nicht bewältigt worden, so Gemini-Sprecher Hartmut Gaßner.
Es gäbe auch nicht die weithin geforderte Einschränkung der Tätigkeit der dualen Systeme, sondern ihren Ausbau. Im Eckpunktepapier des BMUB waren weitreichende kommunale Steuerungsmöglichkeiten als Alternative zu einer kommunalen Organisationsverantwortung in Aussicht gestellt worden.
Nur der bvse zeigt sich grundsätzlich mit dem Arbeitsentwurf einverstanden. Das Wertstoffgesetz könne einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen und deren stoffliche Verwertung leisten, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Nach Auffassung des bvse müsse das Kunststoffrecycling im Mittelpunkt eines Wertstoffgesetzes stehen. Für andere Stoffströme, insbesondere Stahl- und Metallschrotte, bestünden funktionierende Sammel- und Recyclingstrukturen.
Allerdings findet auch der bvse Kritikpunkte am Entwurf. So fordert der Verband unter anderem eine eindeutige Klärung der Eigentumsfrage zu Gunsten der privatrechtlichen Entsorgungs-/Recyclingunternehmen, Ausschreibungen der zentralen Stelle in Anlehnung an die VOL sowie einen größeren Einfluss der privaten Entsorgungswirtschaft innerhalb der zentralen Stelle.