Der VKU hat den seit letzter Woche vorliegenden Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für ein Wertstoffgesetz scharf kritisiert. Der Entwurf enthalte keine kommunale Organisationsverantwortung für die Sammlung, stärke die dualen Systeme und nehme auch zahlreiche Zugeständnisse an die Kommunen aus dem Eckpunktepapier wieder zurück.
So sollen die Kommunen Vorgaben für die Ausgestaltung der Wertstoffsammlung nur noch dann machen können, wenn dies erforderlich ist, um Beeinträchtigungen der kommunalen Hausmüllentsorgung zu vermeiden. Auch das ursprünglich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zugestandene Durchgriffsrecht gegenüber dem beauftragten Entsorger sei nicht im Arbeitsentwurf enthalten, dort werde nur noch von einem „Rügerecht“ der Kommune gesprochen.
Im Arbeitsentwurf fehle die in den Eckpunkten angekündigte Unterwerfung der Systembetreiber unter das öffentliche Vergaberecht, der Entwurf fordere lediglich eine transparente und wettbewerbliche Vergabe über eine entsprechende Ausschreibungsplattform.
Nach Auffassung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) kann der Arbeitsentwurf keine Basis für ein Gesetzgebungsverfahren sein, sondern ist umgehend wieder zurückzunehmen.