Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat eine von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Universität Frankfurt am Main zum „Kompromissmodell eines Wertstoffgesetzes“ von acht für Kreislaufwirtschaft zuständigen Länderministerien veröffentlicht. Unter dem Titel „Rechtliche Möglichkeiten der kommunalen Organisationsverantwortung für eine gemeinsame Erfassung von Wertstoffen“ haben Prof. Dr. Georg Hermes und Prof. Dr. jur. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) festgestellt, dass es rechtlich möglich ist, den vorgeschlagenen Kompromiss der Länderressorts umzusetzen und ein solches Wertstoffgesetz zu erlassen.
Der Vorschlag sieht eine Neustrukturierung der Wertstofferfassung vor: Die Kommunen sollen alle Wertstoffe aus Kunststoff und Metallen erfassen, egal ob Verpackungen oder Produkte. Die Privatwirtschaft soll diese Wertstoffe anschließend sortieren und verwerten, mit weit anspruchsvolleren Quoten als dies heute der Fall ist. Gegner des Länderkonzeptes hatten in der Vergangenheit behauptet, ein derartiges Gesetz sei aus europa- und aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
„Das Gutachten belegt, dass der von uns vorgeschlagene Kompromiss für ein Wertstoffgesetz rechtlich zulässig ist“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Anders als von interessierten Kreisen oft behauptet gibt es keinen rechtlich zwingenden Grund, am künstlich geschaffenen, unnötigen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher teuren dualen Entsorgungssystem weiterhin festzuhalten.“
„Die klare Trennung der Verantwortungsbereiche berücksichtigt sowohl die Interessen der Kommunen und der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Wirtschaft sowie der für den Vollzug verantwortlichen Länder“, so Untersteller.
Kritisiert wird das Gutachten vom, Präsidenten des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Dr. Peter Kulitz: „Das Rechtsgutachten des Umweltministeriums geht die echten Herausforderungen des künftigen Wertstoffrecyclings nicht an. Die Landesregierung zielt vielmehr auf eine Rekommunalisierung der Wertstofferfassung ab. Dies bedeutet nicht nur für die Wirtschaft gravierende Änderungen, unnützen Mehraufwand und Kosten. Ebenso führt dies zu unnötigen Mehrkosten für ca. 14 Millionen Bundesbürger, die bereits jetzt an eine Wertstofftonne angeschlossen sind. Mit diesem neuen Gesetz droht nicht nur weitere Bürokratie, sondern es wird ebenso die Möglichkeit verworfen, entsprechende Regelungen auf Basis der bestehenden Verpackungsverordnung umzusetzen – aus Sicht der Wirtschaft ein Fehler.“