Da in der Debatte um die Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes von Seiten des BMUB europarechtliche und finanzverfassungsrechtliche Bedenken gegen Modelle vorgetragen worden, die eine Einschränkung oder Ablösung der Tätigkeit der dualen Systeme vorsehen, habe man dieses Gutachten in Auftrag gegeben, so Hartmut Gaßner, Sprecher von Gemini.
Hintergrund des Gutachtens ist der Vorschlag von Gemini, den öffentlich-rechtlichen Entsorgugnsträgern (örE) die Zuständigkeit für die Erfassung nicht nur der sNVP, sondern auch der LVP zuzuweisen. Es soll den Kommunen nach dem Vorschlag freistehen, die Erfassungsleistung im Wettbewerb zu vergeben oder selbst bzw. durch kommunale Unternehmen auszuführen. Der Zuständigkeit der örE für die Wertstofferfassung soll eine Überlassungspflicht der Wertstoffe an den örE korrespondieren, um eine flächendeckende und wirtschaftliche Durchführung der Aufgabe zu gewährleisten.
„Das Gutachten vom kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagene Überlassungspflicht sowohl mit den europarechtlichen Normen als auch mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Weiterhin stehen der Finanzierung der kommunalen Erfassung durch die Produktverantwortlichen auch keine finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben entgegen“, heißt es im Text.
Im Einzelnen befasst sich das Gutachten mit den europarechtlichen Aspekten der getrennten Wertstofferfassung, den Grundrechten der Dualen Systeme sowie der finanzverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Finanzierung der kommunalen Erfassung durch die Produktverantwortlichen. Das Gutachten kann hier eingesehen werden.