Zu den Inhalten des Entwurfs sagte Wendenburg wenig Neues. Er betonte allerdings eine stärkere Rolle für die Kommunen, die aber nicht in einer Organisationsverantwortung münden solle, da dies aus Sicht des BMUB verfassungs- und Europarechtlich bedenklich sei. Verantwortlich sollen sie für die Festlegung der Sammelstruktur sein. Darüber hinaus werde es laut Wendenburg eine Konkretisierung des Mitbenutzungsanspruchs geben, zudem sollen künfitg die Grundsätze des öffentlichen Vergaberechts bei der Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen gelten (Duale System).
Zur zentralen Stelle erklärte Wendenburg, dass die Träger die Produktverantwortlichen und Inverkehrbringer sein sollen. Die zentrale Stelle soll als Stiftung des Privatrechts gestaltet werden und hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Sie soll zur Neutralität gegenüber allen Marktteilnehmern verpflichtet werden.
Auf der gleichen Veranstaltung führte Eva-Maria Schulze vom Bundeskartellamt die Sichtweise der Behörde zur zentralen Stelle aus. So sei aus Sicht des Bundeskartellamtes eine Beteiligung von Entsorgern und Dualen Systemen an der zentralen Stelle nicht wünschenswert. Handel und Kommunen sollten lediglich beratende Funktionen erhalten.
Zum weiteren Vorgehen sagte Wendenburg, dass der Arbeitsentwurf bis voraussichtlich Mitte Oktober mit den Koalitionsparteien abgestimmt werde. Anfang 2016 soll dann das parlamentarische Verfahren beginnen. Er zeigte sich optimistisch, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde.