Bereits im Januar 2014 hatte der bvse bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle nach § 17 des Deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eingereicht. In dem Schreiben an Kommissarin Elzbieta Bienkowska fordert der Verband nun die rasche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens „um weiteren Schaden für den Binnenmarkt, für die umwelt-, industrie- und wirtschaftspolitischen Ziele der EU und für die durch KMU geprägte deutsche und europäische Recyclingwirtschaft abzuwenden“.
Hauptkritikpunkt des bvse ist die „Überlassungspflicht“, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorsieht. Dadurch hätten die Abfallbesitzer keine Möglichkeit, die Abfälle zur Behandlung an Entsorgungsunternehmen ihrer Wahl etwa aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu übergeben und private Entsorgungsunternehmen würden durch die Regelungen des KrWG vom Zugriff auf diese Abfälle weitestgehend ausgeschlossen, so der bvse.
Die freie Handelbarkeit und die freie Verbringbarkeit der Verwertungsabfälle seien unverzichtbare Voraussetzung für die Stimulierung der hochwertigen Verwertung von Abfällen in der Gemeinschaft und damit unverzichtbare Voraussetzung für die Schaffung einer Europäischen Recyclinggesellschaft, wie sie die Generaldirektion Umwelt verfolge, heißt es weiter in dem Schreiben.
Der bvse betont die Dringlichkeit des Anlieges, weil im Form des geplanten Werstoffgesetzes „weitere, erhebliche Einschränkungen der Warenverkehrsfreiheit für Abfälle zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger drohen“.