Der kürzlich vom Bundesumweltministerium (BMUB) veröffentlichte Arbeitsentwurf einer „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ mit dem Kernstück Novellierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) wurde bereits von mehreren Verbänden kritisiert.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) lässt nun zwar verlauten, man unterstütze die vom BMUB mit der Fortentwicklung verfolgten Ziele, die Qualität von Entsorgungsleistungen zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu gewährleisten. „Wir begrüßen, dass am bewährten Instrument des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntem Zertifikat der Abfallwirtschaft festgehalten sowie ein einheitliches Regelwerk für Entsorgungsfachbetriebe geschaffen wird“, sagte Verbandspräsident Peter Kurth. Bei der Ausgestaltung der Regelwerke müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Anforderungen zweckdienlich sind und keine unnötigen bürokratischen Hürden aufgebaut werden, die den Zielen Qualitätsstärkung und Kreislaufwirtschaftsförderung eher schaden als nutzen.
Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die im Arbeitsentwurf enthaltenen zahlreichen Regelungen, mit denen laut BDE ein bewusst freiwillig gewähltes Zertifizierungssystem seitens der zuständigen Behörden massiv kontrolliert und überwacht werden würde – angefangen von der neu eingeführten Vorprüfung bis hin zur besonders fragwürdigen Veröffentlichungspflicht der Prüfberichte.
Peter Kurth: „Die Überwachung durch Vor-Ort-Termine, an denen die Behörde zukünftig beteiligt werden muss, soll nahezu verdoppelt werden. Damit steigt der personelle und finanzielle Aufwand für die Betriebe erheblich, ganz zu schweigen von den Qualifikationsanforderungen, die zusätzlich an die Fachkunde und Zuverlässigkeit gestellt sind.“ Zwar erhöhe, so Kurth, eine Schärfung des Profils von Entsorgungsfachbetrieben den Stellenwert des EfB-Zertifikats, was zu unterstützen sei. Sicherzustellen sei aber, dass der Entsorgungsfachbetrieb trotz erhöhter Anforderungen attraktiv bleibt. Dies könne über Anreize, etwa bei der zu novellierenden Gewerbeabfallverordnung, oder, wie es bei anderen Qualitätssicherungssystemen heute schon üblich ist, bei Prüfintervallen im Rahmen der Umweltüberwachung gewährleistet werden.
„Entsorgungsunternehmen haben ein großes Eigeninteresse daran, qualitativ hochwertige und verlässliche Dienstleistungen anzubieten, da sie langfristig am Markt und im Wettbewerb bestehen müssen“, so Kurth. Die Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung solle dieser Tatsache Rechnung tragen.