Kommentierungen aus den Mitgliedsunternehmen können noch bis zum 24. August beim BDE eingereicht werden. Am 27. August findet ein erstes fachspezifisches Gespräch mit Vertretern des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes statt.
Folgende Punkte bewertet der BDE nach einer ersten Einschätzung kritisch:
• Über europäische Vorgaben hinausgehende Immissions- und Emissionswerte: Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes durch nationale Verschärfung.
• Aufnahme der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in den Anwendungsbereich der TA Luft: In der Praxis deutlich erhöhter Prüf- und Nachweisaufwand im Rahmen von BImSchG-Verfahren auch für NichtIED-Anlagen (EU-Konformität fraglich).
• Rechtsverbindlichkeit von VDI-Richtlinien: Häufige Bezugnahme auf VDI-Richtlinien in der TA Luft hinsichtlich der Nachweise, der Einbau- und Messmethoden sowie der Prüfanforderungen.
Der Zeitplan des BMUB sieht vor, bis Ende 2015/Anfang 2016 einen Referentenentwurf inkl. Begründung vorzulegen. Das Anhörungsverfahren könnte dann Mitte 2016, das sich anschließende parlamentarische Verfahren im Frühjahr 2017 beendet sein. Mit einer neuen TA Luft wäre demnach noch in dieser Legislaturperiode bis Ende 2017 zu rechnen.