Wie der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV) mitteilt, ist ab dem 1. Januar 2016 für jeden Abbruch eine Schadstoffanalyse des Bauwerks vorgeschrieben. Kein Abbruch darf laut BRV mehr ohne Freigabe durch einen Verantwortlichen – die rückbaukundige Person – ausgeführt werden. Ein Rückbaukonzept ist zu erstellen, nach dem der Abbruchunternehmer den Rückbau auszuführen hat. Die Baurestmassenströme sind grundsätzlich einer Verwertung zuzuführen.
Bauunternehmen, die Recycling-Baustoffe vor Ort verwenden wollen oder solche zukaufen, haben ebenso neue Anforderungen zu erfüllen. Hinsichtlich des Altlastenbeitrags müssen komplett andere Vorschriften als bisher beachtet werden.