Baden-Württemberg verabschiedet Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle
Das Land will abfallwirtschaftliche Maßnahmen künftig noch stärker als bisher an „Maßgaben der Schonung natürlicher Ressourcen, des Klimaschutzes sowie der Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit“ orientieren, so Umweltminister Franz Untersteller in einer Presseerklärung. Der Plan identifiziert zu dem die sechs Handlungsfelder Bioabfall, Grünabfall, Wertstoffe, Elektroschrott, Klärschlamm und Bauabfälle, in denen mit unterschiedlichen Maßnahmen die Erfassungsmengen gesteigert, die energetische und stoffliche Verwertung optimiert sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen verbessert werden soll.
Bedarf für neue Verbrennungsanlagen und Deponien sieht man in Baden-Württemberg bis 2020 nicht. Allerdings werden für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen in nennenswertem Umfang neue Anlagen benötigt.
Nach wie vor Teil des Abfallwirtschafsplans ist die Entsorgungsautarkie, die Entsorger verpflichtet, Anlagen zur Beseitigung von Abfällen in Baden-Württemberg zu nutzen. Dies gilt auch für die Verwertung von Hausmüll.
„Abfälle sind Wertstoffe. Es ist ökologisch und ökonomisch geboten, sie so gut wie möglich zu verwerten. Wir machen mit guter Umweltpolitik auch gute Wirtschaftspolitik“, so Minister Unterstaller.
Die nächste Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans soll 2021 erfolgen.