Den Trend anhaltender Rekommunalisierung kritisierte das Kartellamt gleich aus zweierlei Gründen: Neben der vor allem für den Verbraucher problematischen Verdrängung privater Unternehmen würden insbesondere Wasserbetriebe mit dem Ziel, sich der Preiskontrolle des Kartellamtes durch die Flucht ins Gebührenrecht zu entziehen, rekommunalisiert. Darüber hinaus bestätigt der Bericht die Erfahrungen des BDE, dass die Kommunen durch ungerechtfertigte Untersagungen gewerblicher Sammlungen private Unternehmen aus dem Markt drängen. Die Einschätzung der Behörde, dass es bei der Auslastung von Müllverbrennungsanlagen keine Überkapazitäten gäbe, teilt der BDE aktuell zwar, bezeichnet dies aber als eine Momentaufnahme.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass das Bundeskartellamt den Trend zur Rekommunalisierung erkennt und klar benennt, dass das wirtschaftliche Engagement der Kommunen zu Lasten privater Unternehmen und der Verbraucher geht. Der BDE hat immer wieder auf die Problematik hingewiesen, dass sich aus der Doppelrolle des Staates als Marktteilnehmer und Hoheitsträger Wettbewerbsverzerrungen ergeben können. Wir teilen zudem die Sorge des Bundeskartellamtes, dass weitere Bestrebungen, den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen zu lockern, das Diskriminierungspotential gegenüber der privaten Wirtschaft erhöhen.“
Eine solche weitere Benachteiligung der Privatwirtschaft droht aus Sicht des BDE durch die geplante Novelle des deutschen Vergaberechts. So würden öffentlich-öffentliche Kooperationen und Inhouse-Vergaben der öffentlichen Hand zum einen ermöglichen, sich dem Wettbewerb zu entziehen. Zum anderen würde die Nutzung dieser Ausnahmen steuerlich privilegiert.
Peter Kurth: „Wie schädlich kommunale Monopole für den Verbraucher sind, zeigen die vom Kartellamt ermittelten Unterschiede bei den Wasserpreisen von streckenweise mehreren hundert Prozent. Rekommunalisierungen sind letztlich auch hier dafür verantwortlich, dass der Bürger nicht die beste Leistung zum besten Preis erhält, wie es durch private Unternehmen sichergestellt ist. Deren Preise entstehen einerseits im Wettbewerb mit anderen Unternehmen und unterliegen andererseits der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht. Wer privaten Unternehmen an dieser Stelle ihr Gewinnstreben vorwirft, muss erklären können, warum sich Kommunen durch die Flucht ins Gebührenrecht der Preisaufsicht des Kartellamtes entziehen.“
Peter Kurth: „Insbesondere in der Entsorgungswirtschaft erleben wir seit längerer Zeit einen Trend zur Rekommunalisierung. Es gibt jedoch keinen sachlichen Grund dafür, wieso die öffentliche Hand die Leerung der Mülltonnen selbst übernimmt. Private Entsorgungsunternehmen beweisen seit Jahren, dass sie das besser und effektiver können.“
Bei der Erfassung von Wertstoffen bestätigt das Bundeskartellamt die Befürchtungen des BDE, dass „…viele gewerbliche Sammler ihre Aktivitäten einschränken oder aufgeben müssen, da ihnen von den zuständigen Behörden die Genehmigungen versagt wurden“.