Der BDE begrüßt diese Initiative mit Nachdruck. Mit der Konsultation sollen regulatorische Fehler identifiziert werden, die einerseits dazu führen, dass recycelbare oder wiederverwendbare Abfälle nicht frei auf dem Binnenmarkt verbracht werden können oder andererseits die Abfallhierarchie nicht optimal umgesetzt wird. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich bis zum 4. September über die Beantwortung eines Online-Fragebogens an der Konsultation zu beteiligen. Für den 12. November ist zudem eine Stakeholder-Konferenz angekündigt.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist sehr erfreulich, dass sich die Juncker-Kommission vor Veröffentlichung ihres ambitionierteren Abfallrichtlinienvorschlags einen genauen Überblick über Verzerrungen auf europäischen Abfallmärkten verschaffen will. Es ist wichtig, dass sich möglichst viele private Entsorgungsunternehmen und ihre Verbände an der Konsultation beteiligen und stringent darlegen, welche europäischen, nationalen oder lokalen Regeln in der Praxis einen effizienten europäischen Binnenmarkt für recycel- und wiederverwendbare Abfälle behindern.“
Die Ergebnisse der Konsultation sollen in den Abfallrichtlinienvorschlag einfließen. Die Kommission hat angekündigt, bis Ende 2015 einen neuen, länderspezifischeren Abfallrichtlinienvorschlag vorzulegen. Als offizielle Begründung für den Rückzug des ursprünglichen Vorschlags wurde angegeben, dass dieser zu wenig auf die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten eingegangen sei. Aus diesem Grunde beziehen sich die Fragen der Konsultation teils auch auf nationale, regionale und lokale Gegebenheiten, die nicht direkt durch europäisches Recht beeinflusst sind.