Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Vergaberechts im Bundeswirtschaftsministerium bekräftigte der BDE seine Kritik an den zu weit gehenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit. Demnach können öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen ohne Ausschreibung beauftragen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die weite Ausgestaltung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechtes für die interkommunale Zusammenarbeit und die Inhouse-Vergabe stehen aus Sicht des BDE im klaren Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Entsorgungsleistungen im Wettbewerb zu vergeben.“
Noch im April habe die Bundesregierung, so Peter Kurth, in der Stellungnahme zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission gefordert, Entsorgungsleistungen mit Blick auf die Qualität auszuschreiben. „Es gibt keinen Grund, dass dieselbe Bundesregierung nun ein Gesetz diskutiert, das de facto zu einer Verdrängung privater Entsorgungsdienstleistungen durch die öffentliche Hand führt. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, einem weiteren Aushebeln des Wettbewerbs im Vergaberecht Einhalt zu gebieten.“
Der BDE sieht sich in seiner Forderung, die Formulierung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich zu schärfen, auch durch die jüngere Rechtsprechung zur Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber bestätigt. Zuletzt hatten die Oberlandesgerichte Koblenz und Celle hohe Anforderungen an Privilegien bei der interkommunalen Zusammenarbeit gestellt.