Den vorliegenden Arbeitsentwurf bezeichnet Rehbock als „gefährlichen ordnungspolitischen Sündenfall“, da die klare Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und privaten Entsorgern aufgeweicht würde. Zudem würde das Hauptproblem nicht behandelt werden: Die im Verhältnis zu den Recyclingkosten zu niedrigen Verbrennungspreise, die durch die Überkapazitäten der Müllverbrennungskapazitäten verursacht würden. Die MVA-Überkapazitäten verzerrten den Markt und benachteiligten das Recycling wirtschaftlich, so Rehbock.
Auch die geplanten Quoten des Arbeitsentwurfs kritisierte er scharf. Sie seien schädlich, da sie den Vorbehandlungsanlagen abverlangt würden. Es bestünde die Gefahr, dass aufgrund dieser unrealistischen Vorgaben die Vorbehandlungsanlagen geradezu gezwungen würden, ihre Kunden zu weniger Getrennthaltung und mehr Gemischtsammlung aufzufordern, um die Quoten irgendwie zu erreichen, erklärte Rehbock weiter.
Stattdessen schlägt der bvse die Einführung einer Abfallbilanzpflicht für Abfallerzeuger und -besitzer zur Stärkung der Getrennthaltungspflichten vor. „Mit der Bilanz muss der gewerbliche Abfallbesitzer dokumentieren, dass seine Abfälle vorrangig getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt werden. So können die Abfallströme von Anfang an in die richtigen Kanäle gesteuert und das Recycling tatsächlich gestärkt werden“, so Rehbock.