Auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Umsetzung der getrennten Bioabfallsammlung hat die Bundesregierung unmissverständlich klargestellt, dass freiwillige Anschlusslösungen oder ein Anschluss lediglich von Teilgebieten an die getrennte Bioabfallsammlung nach der gesetzlichen Bestimmung nicht ausreichend sind. Ebenso wenig entspreche eine Anlehnung an eine bestimmte Mindest-Einwohnerdichte den gesetzlichen Anforderungen. Der BDE teilt diese Rechtsauffassung und begrüßt die klare Positionierung des Bundesumweltministeriums zur Getrenntsammelpflicht. Nach den Vorgaben des Gesetzes hat diese vollständig und flächendeckend zu erfolgen.
Die Getrenntsammelpflicht durchzusetzen und zu kontrollieren ist die Aufgabe der Kommunalaufsichtsbehörden der Länder. Dazu müssen die bestehenden Vorschriften im Landeskommunalrecht nur angewendet werden. BDE-Präsident Peter Kurth: „Uns ist keine gesetzliche Vorschrift bekannt, die von einigen Bundesländern in ähnlicher Weise ignoriert oder ‚ausgesessen‘ wird, wie die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte Getrenntsammelpflicht von Bioabfällen. Wir können nur erneut an die Landesregierungen und an die kommunalen Aufsichtsbehörden appellieren, ihrer Pflicht nachzukommen und Gesetzesverstöße zu ahnden. Wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Getrenntsammlung nicht selbst durchführen möchte, sollte die Leistung ausgeschrieben werden. Auch ist eine gewerbliche Sammlung von Bioabfällen zulässig.“ Die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von Bioabfällen hatte der BDE in einem Rechtsgutachten prüfen lassen.
Eine Vorgabe, ob Bioabfälle im Hol- oder Bringsystem gesammelt werden sollen, trifft das Gesetz nicht. Wer aber glaube, gerade die zur Energiegewinnung interessanten hochkalorischen Küchenabfälle aus Haushalten im Bringsystem erfassen zu können, der irre, so Peter Kurth. Es sei fernab jeder praktischen Vorstellung, dass die Bürger am Wochenende zu Wertstoffhöfen oder Sammelplätzen radeln, um sich ihrer Speiseabfälle zu entledigen, so Peter Kurth weiter. Auf diesem Weg werde es nicht gelingen, Küchenabfälle aus Haushalten in einer relevanten Menge zu erfassen. Die Gesetzesvorgabe ist für diese Fälle nicht hinreichend umgesetzt.
Bewährt hat sich das System Biotonne im Bringsystem auch bei der haushaltsnahen Erfassung der ganzjährig anfallenden Grünabfälle, das sich mit separaten Grünabfall-Sondersammlungen in den Anfallspitzen im Frühjahr und im Herbst kombinieren lässt.