In dieser Woche hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie die deutsche Beihilferegelung für erneuerbare Energien (EEG 2012) genehmigt hat. Das begrüßt der bvse ausdrücklich. Der Verband verweist darauf, dass mit diesem Beschluss die Branchenunternehmen voraussichtlich nicht mit Rückforderungen aus dem Jahr 2013 belastet werden.
Der bvse weist jedoch darauf hin, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den betroffenen Kunststoffrecyclern die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2014 verwehrt hat, obwohl unter gleichem Recht in 2013 Befreiungen ausgesprochen wurden. Die seit Januar dieses Jahres dadurch entstandene Mehrbelastung habe bei einigen Kunststoffrecyclern zu sehr kritischen Situationen geführt. So mussten laut Verbandsmitteilung manche Unternehmen Überbrückungskredite in Anspruch nehmen; vereinzelt führte diese Entscheidung auch zu existenziell problematischen Liquiditätsengpässen.
Da nun das Beihilfeverfahren abgeschlossen ist, erneuert der bvse seine dringende Forderung an das Bundeswirtschaftsministerium, mit dem BAFA zu klären, dass alle berechtigten Unternehmen einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten. Dies gilt für die Betriebe, die für 2014 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt haben und die Voraussetzungen des EEG 2012 erfüllen sowie der Branche 38.32 angehören oder vom BAFA dort zugerechnet werden.
Verbandsvizepräsident Herbert Snell: „Die monatelange Hängepartie muss nun zügig beendet werden, damit die Unternehmen in einem nicht einfachen wirtschaftlichen Umfeld zumindest einen Teil der EEG-Umlage zurückerhalten und so Liquidität und Planungssicherheit gewinnen.“