„Das Gesetz wird dadurch verbraucherfreundlicher, weil Lampen nicht nach unersichtlicher Technik getrennt werden müssen, sondern wie bereits heute üblich gemeinsam gesammelt werden können“, sagt Andreas Adam, Vorsitzender des Gesellschafterausschusses von Lightcycle.
Adam: „Eine Kontaminierung durch Fehlwürfe von quecksilberhaltigen Lampen in anderen Sammelgruppen wird dadurch vorgebeugt. Ziel muss es nun sein, diese Ausgangsbasis zu nutzen und Rahmenbedingungen im Gesetz zu schaffen, die eine Steigerung der Sammelmenge fördern.“
Heute beruhen gut zwei Drittel der Sammelmenge auf der freiwilligen Sammlung des Rücknahmesystems, dass die Hersteller im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung installiert haben. Dies sollte der Gesetzgeber weiter auszubauen, so Lightcycle. Deshalb sollten alle Inverkehrbringer in die Sammlung eingebunden werden.
Doch die Realität sieht noch anders aus. Laut Lightcycle bleiben viele Marktteilnehmer mit ihrer Beschränkung auf die Erfüllung der heutigen gesetzlichen Vorgaben weit hinter den Möglichkeiten zurück, die sich durch eine Teilnahme an kollektiven Rücknahmesystemen ergeben.
„Im Sinne der Herstellerverantwortung wäre es wünschenswert, wenn die Neufassung des ElektroG dementsprechende Regelungen zur Verbesserung schafft“, so Andreas Adam.
Hierfür muss jedoch der Gesetzgeber beispielsweise für die verschiedenen Rückgabewege (örE, Vertreiber, Entsorger und Hersteller-Rücknahmesysteme) die gleichen Sammlungs- und Reportinganforderungen schaffen, ohne Hersteller und Vertreiber gegenüber den örE durch zusätzliche Bürokratie mit ausufernden Reportingpflichten zu benachteiligen.
„Nur so lassen sich Sammelstrukturen aufrecht erhalten und ausbauen, um mittelfristig die Sammelmengen zu steigern“, so Lightcycle-Geschäftsführer Stephan Riemann.