Die Arbeitsgruppe hatte sich vor kurzem gegen eine Re-Kommunalisierung des Wertstoffrecyclings ausgesprochen, unter anderem mit der Begründung, dass die bestehende Verpackungsverordnung zu einem „materialeffizienten Design von Verpackungen und damit zu einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung geführt“ habe.
Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck habe die Vergangenheit jedoch gezeigt, dass eine Entkoppelung von privaten Konsumausgaben und Verpackungsaufkommen nicht stattgefunden habe. So würden nach Analysen des Fuldaer Professors Heinz-Georg Baum im Bereich der Leichtverpackungen lediglich 20 Prozent wieder eingesetzt.
Dies sei jedoch nicht dem gesetzlichen Rahmen der Verpackungsentsorgung zu verdanken, sondern dem Umstand, dass es in diesem Bereich eine ausreichende Nachfrage nach Sekundärrohstoffen gibt, heißt es in einer Pressemitteilung des VKU.
Hier funktioniere der Stoffkreislauf also auch ohne Verordnung, so Reck. Es sei noch viel Luft nach oben. Um in diesem Bereich substantielle Verbesserungen zu erzielen, bedürfe es allerdings des politischen Gestaltungswillens der Bundesregierung.
Für den VKU ist jedenfalls nicht verständlich, warum die kommunale Sammelverantwortung für Verpackungsabfälle zu Einbußen der Innovationskraft in der Recyclingbranche führen sollte. Im Gegenteil, so Reck. Deutschland sei unter anderem Europameister im Recycling, weil es dies zu einem „sehr großen Teil der kommunalen Abfallwirtschaft zu verdanken“ habe. Diese sorge seit Jahrzehnten verlässlich für eine sortenreine Erfassung der Abfälle, und schaffe damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling.
Demgegenüber hätten die Systembetreiber der Verpackungsentsorgung ihre Innovationskraft aus Sicht des VKU in jüngerer Zeit darauf konzentriert, Verpackungsmengen aus der Lizenzierungspflicht heraus zu definieren, was fast den Zusammenbruch des Systems herbeigeführt habe.