Als Grund dafür führte der EuGH an, dass nicht alle Maßnahmen ergriffen wurden, die in dieser Region für die Abfallbeseitigung erforderlich sind.
Bereits 2007 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein, weil es in Kampanien nicht sichergestellt habe, dass die Abfälle beseitigt würden, ohne die menschliche Gesundheit zu gefährden und ohne die Umwelt zu schädigen. So habe man in der Region unter anderem versäumt, ein integriertes und angemessenes Netz von Beseitigungsanlagen zu errichten.
Zum Hintergrund: Im Rahmen von Strukturinterventionen genehmigte die Kommission im Jahr 2000 der italienischen Region Kampanien Ausgaben, die unter anderem dazu dienen sollten, das regionale System der Abfallbewirtschaftung und –beseitigung zu verbessern.
Zwischen 1999 und 2008 investierte Italien in der Region rund 93 Millionen Euro, um ihre dortige Abfallsammlung und -beseitigung zu verbessern. Davon sollte rund die Hälfte aus den EU-Geldern ko-finanziert werden. Doch 2008 drohte die EU-Kommission Italien damit, dass sie im Rahmen des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens beabsichtige, die Erstattung der Ausgaben für das regionale Abfallsystem abzulehnen.