Aus ihrer Kritik an der Geschäftspraxis der dualen Systeme sowie der Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, die zu einer zeitweisen Unterfinanzierung des Systems von 100 Millionen Euro geführt hat, ziehen die Verbände die Konsequenz, wichtige Aufgaben und Kompetenzen auf eine starke, unabhängige Zentrale Stelle zu verlagern. Das neue Wertstoffgesetz müsse über diese neutrale Zentrale Stelle für einen funktionierenden Vollzug sorgen.
Gleichzeitig sprechen sich die Recycling- und Entsorgungsverbände dafür aus, dass der gesetzgeberische Rahmen dafür geschaffen wird, dass zukünftig möglichst alle erfassten recyclingfähigen Wertstoffe stofflich verwertet werden. Eine thermische Verwertung dürfe nur nachranging in Betracht kommen. Es seien daher möglichst hohe Erfassungs- und Verwertungsquoten festzulegen, um einen hohen ökologischen Standard zu erreichen.
Um möglichst optimale Recyclingergebnisse zu erzielen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, sollte das Eigentum an den Wertstoffen aus der Verpackungsentsorgung an die in der jeweiligen Region beauftragten Entsorgungsunternehmen übergehen. Damit tragen die Sortierunternehmen auch die Verantwortung für die Quotenerfüllung.
Deshalb plädieren die Verbände auch dafür, die beiden Leistungspakete „Erfassung“ sowie „Sortierung/Verwertung“ künftig getrennt auszuschreiben und im Wettbewerb zu vergeben. Idealerweise sollte die Vergabe durch die staatlich beliehene neutrale Zentrale Stelle erfolgen.
Nach dem gemeinsamen Eckpunktepapier soll die neutrale Zentrale Stelle in einer geeigneten Rechtsform wie beispielsweise einer etwa durch das Umweltbundesamt mit hoheitlichen Aufgaben ausgestatten Stiftung organisiert sein. Qualitätsfragen sollten verbindlich durch einen Beirat geregelt werden. Positiv sei zu werten, wenn die zukünftigen Ausschreibungen nach den öffentlich-rechtlichen Vergaberegeln erfolgen, um einerseits Ökodumping zu verhindern und andererseits die Investitions- und Innovationsfähigkeit der Recycling- und Entsorgungsunternehmen zu stärken. Die Verbände betonen jedoch, dass sie die Möglichkeit der kommunalen Inhouse-Vergabe ablehnen, da so ein fairer Wettbewerb ausgehebelt würde.
Abschließend sprechen sich die Verbände dafür aus, dass die Inverkehrbringer ihre grundlegende Bereitschaft zur Finanzierung auch in der konkreten Umsetzung präzisieren sollten.