Die Düngemittelverordnung (DüMV) soll noch in diesem Jahr novelliert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seinen Entwurf inzwischen den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Ziel der beabsichtigten Novelle ist es, die Fremdanteile in Düngemitteln weiter zu reduzieren. In einer Stellungnahme fordert der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) bei den Grenzwerten die technischen Möglichkeiten der Sortierung stärker zu berücksichtigen, als bisher angedacht.
Insbesondere den vorgeschlagenen Grenzwert für jegliche Kunststoffpartikel in Düngemitteln von höchstens 0,1 Prozemt (TM) kritisiert der bvse als „nicht praktikabel“. In einem Schreiben an das Ministerium schlägt der bvse deshalb vor, zwischen den Kunststoffarten zu differenzieren und den Anteil von Hartkunststoffpartikeln auf 0,4 Prozent (TM) zu begrenzen. Dieser Grenzwert wird im Entwurf auch für andere Materialien wie Metall und Glas angesetzt. Für Kunststofffolie hingegen hält der Verband den Grenzwert von 0,1 Prozent für umsetzbar.
Seinen Einwand begründet der bvse mit den unterschiedlichen Eigenschaften von Hartkunststoffen und Folien, die sich in den Sortierprozessen unterschiedlich verhalten: Über Sortierung, Windsichtung und Siebungen kann ein Großteil der leichten Kunststofffolien aus dem Produkt entfernt werden. Dagegen kann auf den Anteil kleiner Fremdstoffpartikel aus Hartkunststoffen verfahrenstechnisch kaum Einfluss genommen werden. Bereits kleinste Partikel dieser Hartkunststoffe wie z.B. Splitter von Blumentöpfen oder Joghurtbechern könnten trotz Kontrolle schnell zu einer Überschreitung des Grenzwertes führen. Dies beeinträchtige die Qualität des Kompostes praktisch nicht, durch die geplanten nicht praxisgerechten Grenzwerte dürfe er dann jedoch nicht vermarktet werden. Dies könne nicht im Sinne der Verordnung sein, so der bvse. Der Verband schließt sich damit der Auffassung des Verband der Erden- und Humuswirtschaft (VHE) an.