„Wir begrüßen die Einigung der dualen Systeme und vor allem, dass die Finanzierung für dieses Jahr gesichert ist. Die Entsorgungsbetriebe als Auftragnehmer der dualen Systeme können nun sicher sein, dass die von ihnen erbrachte Dienstleistung auch tatsächlich bezahlt wird“, erklärte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse.
Nach Ansicht des Verbandes habe sich gezeigt, dass die Strategie des Recycling- und Preisdumping eine Sackgasse war. Rehbock: „Das kann nicht der Weg in die Zukunft sein. Wir können von den Bürgerinnen und Bürgern nicht erwarten, dass sie die Abfälle getrennt bereitstellen, wenn gleichzeitig nicht alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, die Abfälle auch tatsächlich zu recyceln.“
Von daher sei aber auch „völlig klar“, dass ohne eine effiziente und wirksame Kontrolle der Material- und Finanzströme die gerade gelösten Probleme immer wieder entstehen werden und deshalb eine starke Zentrale Stelle eingerichtet werden muss.
Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, dass ein Wettbewerb organisiert werde, der Vielfalt, Qualität und Innovation fördere. Rehbock: „Wir beobachten schon viel zu lange, dass die Investitionstätigkeit in diesem Segment der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft „praktisch eingestellt wurde“. Das habe einerseits etwas damit zu tun, dass Preisdumping, Müllverbrennung und „Nachverhandeln“ der Ausschreibung in der Vergangenheit dafür gesorgt haben, dass die Entsorgungs-, Sortier- und Recyclingunternehmen im Grenzkostenbereich agieren mussten. Das reiche allenfalls für Ersatzbeschaffungen, nicht aber für tatsächliche Neuinvestitionen und erst recht nicht für Investitionen in zukunftsweisende Innovationen.
Ein weiterer Hemmschuh für Investitionen sei außerdem der unhaltbare Zustand, dass das Risiko, dass die dualen Systeme tatsächlich die von ihnen beauftragten und erhaltenen Dienstleistungen bezahlen, ausschließlich auf Seiten der Auftragnehmer liegt. Die vergangenen Jahre und Monate hätten deutlich gemacht, dass diese Problematik nicht erst einsetzt, wenn das betroffene System Insolvenz anmeldet, sondern dass Zahlungsverzögerungen oder -ausfälle schon deutlich früher eintreten können und die betroffenen Entsorgungsunternehmen in existentielle Schwierigkeiten bringen.
Zuletzt machte Rehbock aber auch den seit Jahren währenden Streit über die Zuständigkeiten zwischen der privaten Entsorgungswirtschaft und den Kommunen als weiteren Grund für die permanente Investitionszurückhaltung aus. „Wir müssen im Rahmen des Wertstoffgesetzes eine Lösung finden, die eine klare und verlässliche Ordnung schafft“, forderte Rehbock deshalb abschließend.